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Lizenz-Bestimmungen

Nachfolgend sind die Vertragsbedingungen für die Benutzung des BootManage® Software Produktes zwischen der bootix Technology GmbH, nachfolgend "bootix" genannt und dem Erwerber, nachfolgend "Lizenznehmer" genannt, aufgeführt. Durch Öffnen der versiegelten Verpackung erklärt sich der Lizenznehmer mit diesen Vertragsbedingungen einverstanden. Lesen Sie bitte den nachfolgenden Text vollständig und aufmerksam durch. Wenn Sie mit unseren Vertragsbedingungen nicht einverstanden sind, so dürfen Sie die Verpackung nicht öffnen. Geben Sie in diesem Fall das ungeöffnete Softwarepaket komplett zurück. Der Kaufpreis wird Ihnen in diesem Fall zurückerstattet.

1. Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages ist das auf dem Datenträger aufgezeichnete Computerprogramm, die Programmbeschreibung und Bedienungsanleitung sowie sonstiges zugehöriges schriftliches Material, nachfolgend "Software" genannt. bootix macht darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software zu erstellen, die in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand des Vertrages ist daher nur eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und der Benutzeranleitung grundsätzlich brauchbar ist.

2. Umfang der Benutzung
bootix gewährt Ihnen für die Dauer dieses Vertrages das einfache, nicht ausschließliche und persönliche Recht, die beiliegende Software auf einem Server zu hinterlegen und auf einem Client auszuführen. Es ist für jeden Client eine Lizenz der Software zu erwerben. Als Lizenznehmer dürfen Sie die Software in maschinenlesbarer oder gedruckter Form nur insoweit kopieren, als dies für die Nutzung der Software gemäß dieser Lizenz oder für Sicherungszwecke notwendig ist. Eine weitergehende Nutzung der Software insbesondere für die kommerzielle Einrichtung von lauffähigen Computersystemen zum Verkauf an Dritte ist ausdrücklich ausgeschlossen und bedarf einer gesonderten Lizenzvereinbarung. Werden nachträglich erworbene und kostenpflichtige Zusatzprogramme (Updates, Erweiterungen) eingesetzt, so ist darauf zu achten, dass diese Zusätze für jedes eingesetzte Produkt zu erwerben sind. Dies gilt auch dann, wenn das Zusatzprogramm oder Update physikalisch nur einmal geliefert beziehungsweise bezogen wurde.

3. Besondere Beschränkungen
Dem Lizenznehmer ist untersagt:

Ohne vorherige schriftliche Einwilligung von bootix die Software oder das zugehörige schriftliche Material an einen Dritten zu übergeben oder einem Dritten sonst wie zugänglich zu machen.

Die Software von einem Computer über ein Netzwerk oder einen Datenübertragungskanal auf einen anderen Computer zu übertragen und gleichzeitig auf beiden zu nutzen.

Ohne vorherige schriftliche Einwilligung von bootix die Software abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren.

Von der Software abgeleitete Werke zu erstellen, das schriftliche Material zu vervielfältigen, zu übersetzen, abzuändern oder vom schriftlichen Material abgeleitete Werke zu erstellen.

4. Inhaberschaft an Rechten
Sie erhalten mit dem Erwerb des Produktes nur Eigentum an dem körperlichen Datenträger, auf dem die Software aufgezeichnet ist. Ein Erwerb an Rechten an der Software selbst ist damit nicht verbunden. bootix behält sich insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor.

5. Vervielfältigung
Die Software und das dazugehörige Schriftmaterial sind urheberrechtlich geschützt. Soweit die Software nicht mit einem Kopierschutz versehen ist, ist das Anfertigen einer einzigen Reservekopie nur zu Sicherungszwecken erlaubt. Sie sind verpflichtet, auf der Reservekopie den Urheberrechtsvermerk der bootix anzubringen bzw. ihn darin aufzunehmen. Ein in der Software vorhandener Urheberrechtsvermerk darf nicht entfernt werden. Es ist ausdrücklich verboten, die Software wie auch das schriftliche Material ganz oder teilweise in ursprünglicher oder abgeänderter Form zu kopieren oder anders zu vervielfältigen.

6. Übertragung des Benutzerrechtes
Das Recht zur Benutzung der Software kann nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung von bootix und nur unter den Bedingungen dieses Vertrages an einen Dritten übertragen werden. Verschenken, Vermietung, Verleih und kommerzielle Nutzung der Software sind ausdrücklich untersagt.

7. Dauer des Vertrages
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Das Recht des Lizenznehmers zur Benutzung der Software erlischt automatisch ohne Kündigung, wenn er eine Bedingung dieses Vertrages verletzt. Bei Beendigung des Nutzungsrechtes ist er verpflichtet, die Software und alle Kopien der Software einschließlich etwaiger abgeänderter Exemplare sowie das schriftliche Material zu vernichten.

8. Schadensersatz bei Vertragsverletzung
bootix macht darauf aufmerksam, dass der Lizenznehmer für alle Schäden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen haftet, die bootix aus einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen durch den Lizenznehmer entstehen.

9. Änderungen und Aktualisierungen
bootix ist berechtigt, Aktualisierung der Software nach eigenem Ermessen zu erstellen. bootix ist nicht verpflichtet, Aktualisierungen der Software dem Lizenznehmer zur Verfügung zu stellen.

10. Gewährleistung und Haftung
bootix gewährleistet gegenüber dem ursprünglichen Lizenznehmer, dass zum Zeitpunkt der Lieferung der Datenträger frei von Material- und Herstellungsfehlern sind, die Software korrekt auf dem Datenträger aufgezeichnet ist und die mit der Software ausgelieferte Dokumentation sämtliche Informationen enthält, die bootix zur Benutzung der Software für erforderlich hält und wie in der Dokumentation beschrieben arbeitet.

Sollte der Datenträger fehlerhaft sein, so kann der Lizenznehmer Ersatzlieferung während der Gewährleistungszeit von 6 Monaten ab der Lieferung verlangen. Er muss dazu das defekte Material mit dem Kaufnachweis kostenfrei an bootix zurücksenden.

Aus den vorstehend unter 1 genannten Gründen übernimmt bootix keine Haftung für die Fehlerfreiheit der Software. Insbesondere übernimmt bootix keine Gewähr dafür, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Erwerbers genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen zusammenarbeitet. Die Verantwortung für die richtige Auswahl und die Folgen der Benutzung der Software sowie der damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse trägt der Lizenznehmer. Das gleiche gilt für das die Software begleitende schriftliche Material. Ist die Software nicht im Sinne von 1. grundsätzlich brauchbar, so hat der Lizenznehmer das Recht, den Vertrag rückgängig zu machen. Das gleiche Recht hat bootix, wenn im Sinne von 1. brauchbare Software mit angemessenem Aufwand nicht möglich ist.

bootix haftet nicht für Schäden, es sei denn, dass ein Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens bootix verursacht worden ist. Gegenüber Kaufleuten wird die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine Haftung wegen evtl. von bootix zugesicherten Eigenschaften bleibt unberührt. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden, die nicht von der Zusicherung umfasst sind, ist ausgeschlossen.

11. Gerichtsstand
Gerichtsstand bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis unmittel- oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, ist der jeweilige Sitz von bootix. Für die vertraglichen Beziehungen gilt das am Erfüllungsort gültige deutsche Recht.

12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung oder Vereinbarung soll eine Regelung gefunden werden, die im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

 


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